András Nagy schloss sein Studium an der Fakultät für Staats- und Rechtswissenschaften der Eötvös-Loránd-Universität im Jahr 1991 ab.

Seine Karriere begann er in der Rechtsberaterkanzlei Vereinigung für das Finanzwesen (Pénzügyi Jogtanácsosi Iroda Egyesülés). Er arbeitete für die Rechtsanwaltskanzlei Gárdos, Füredi, Mosonyi, Tomori seit deren Gründung, seit 1995 ist er Partner.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Wirtschaftsrecht und das Zivilverfahrensrecht. Im Rahmen seiner Arbeit berät er ungarischen Unternehmen bei Übernahme von Mehrheits- und Minderheitsanteilen, darüber hinaus ausländischen und ungarischen Investoren bei der Firmengründung als auch bei der Kapitalumstrukturierung Firmen bereits eingetragen im Firmenbuch. Er wirkt an der Gestaltung Allgemeiner Vertragsbedingungen von Übermittler des Finanzsystems (Kreditinstitute, Versicherungen, Investitionsfonds usw.) aber auch am Abschluss individueller Verträge. Er verfügt über Erfahrungen in der Gestaltung der Finanzierungsbedingungen und innerhalb derer in der Gestaltung von Bedingungen für die staatliche Förderung bei großen Infrastruktur-Investitionen, in der Ausarbeitung von Werkverträgen, darunter auch von Verträgen bezogen auf FIDIC-Verträge. Im Rahmen seiner Tätigkeit übernimmt er die Rechtsvertretung in Prozessen vor Schiedsgerichten und Gerichtshöfen bezüglich Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen der Übermittler des Finanzsystems als auch Werkverträgen und sonstigen Handelsverträgen.

Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Budapest.