Startup

Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt gerne neu gegründete Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial. Wir verfügen über wesentliche Erfahrungen im Bereich der professionellen Gestaltung des Rechts-, Vorschriften- und Finanzierungsbackgrounds für Mikrounternehmen, die sich mit der Innovation von Geschäftsmodellen bzw. Produkten beschäftigen, sowie im Bereich der Anfertigung von adäquaten Firmendokumentationen, die den Kapitalgebern in spe vorgelegt werden können, daneben aber auch bei der Gestaltung des Organisation und des Betriebs.

Bei der Gründung eines Unternehmens - insbesondere wenn es sich um eine Firma handelt, bei der Chancen auf rasches und beträchtliches Wachstum bestehen - ist es unseren Erfahrungen nach entscheidend, dass das Unternehmen auch jenseits der Erstellung der für die Gründung erforderlichen Firmenunterlagen von Anfang an juristische Unterstützung bekommt, die im weiteren Verlauf den Kapitaleinsatz, die Einführung auf dem internationalen Markt oder gar den Börsengang ermöglicht.

Unsere Kanzlei bietet Eigentümern und Führungskräften von neu gegründeten Unternehmen, die über Wachstumspotenzial verfügen, sowohl im Bereich der Leistungen als auch bei der Vergütung individuelle Lösungen an. Unsere Leistungen umfassen

  • Erstellung von Basis-Vereinbarungen schon vor der Gründung,
  • Angemessene Versicherung und Schutz für die Lösungen und Geistesprodukte, die den Wert des Startups ausmachen (Softwarerechte, Schutzmarken, Know-how etc.),
  • Vorbereitung der Unterlagen zur Regelung der internen und externen Vertragsverhältnisse (Arbeitsverträge, Auftrags- und Werkverträge, Handelsvertreterverträge, Vermarktungsvereinbarungen etc.) ,
  • Erstellung der erforderlichen Dokumente zur Unternehmensführung (gesellschaftsrechtliche Eingaben, Protokolle etc.),
  • Vorbereitung und Begutachtung von Finanzierungsverträgen.

Wir verfügen über Routine bei der Ausarbeitung von Verträgen, die im Rahmen der Vermarktung von neu gegründeten Unternehmen mit internationalen und heimischen Kapitalgebern, sowie mit Finanzpartnern und strategischen Partnern abzuschließen sind und auch bei der Gestaltung von vertraglichen Lösungen, die die Rechte der Unternehmensgründer und des Managements schützen und nicht zuletzt bei der Konzipierung von speziellen Geschäftsanteil- und Aktienkonstruktionen.

Wir sind davon überzeugt, dass die Einbeziehung eines entsprechenden Rechtsberaters an sich bereits eine Investition für den Gründer ist, die sich rentiert und die die dynamische Entwicklung und das rasche Wachstum des Unternehmens effektiv in Schwung bringen kann. 

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