Arbeitsrecht

Unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst neben allgemeiner arbeitsrechtlicher Beratung sowie der arbeitsrechtlichen Unterstützung der Geschäftsvorgänge und der täglichen Tätigkeit unserer Kunden unter anderem auch die Abfassung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Errichtung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen, Beratung bei Arbeitszeiteinteilung, Arbeitsordnung und Vergütung, Unterstützung bezüglich Einführung neuer Strukturen, die umfassende Prüfung der internen Organisationsstruktur, der Arbeitsbeziehungen und des Betriebes des Arbeitsgebers aus arbeitsrechtlichen Sicht, die Unterstützung bei Gestaltung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bestehen von Arbeitsverhältnissen, von internen Richtlinien sowie mit der Ausgestaltung von Zuwendungssystemen, Ermittlung der arbeitsrechtlichen Risiko verschiedener Geschäfte und Transaktionen, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie Beratung im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Organisationsstrukturen.

Unsere Kanzlei war ein Mitglied der Employment Law Alliance, ein internationaler arbeitsrechtliche Fachverband für 10 Jahre.

Tätigkeitsbereiche