Bankrecht

Seit der Gründung unserer Kanzlei ist das Bankrecht eines unserer Schwerpunkte. Sowohl bei der Compliance als auch im Bereich ihrer geschäftlichen Tätigkeiten bieten wir unseren Mandanten Unterstützung: wir wirken an der Gründung von Kreditinstituten und sonstigen Finanzinstituten mit, erarbeiten die Geschäftsordnungen, allgemeine Vertragsbedingungen und sonstige grundlegende Verträge, die im Bankalltag verwendet werden. Wir verfügen über einen beträchtlichen Erfahrungsbackground in Realisierung Finanzierungs- und sonstigen Finanztransaktionen. Durch Beratung und sorgfältige Ausarbeitung der Verträge helfen wir die Finanziers bei der angemessenen Konstruktion von Sicherheiten und dadurch bei der Senkung des Kreditrisikos. Wir vertreten Finanzinstitute auch gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Wir sind stolz darauf, dass unsere Erfahrungen auch in der Form Anerkennung fanden, dass unsere Kanzlei an den Legislaturgremien des ungarischen Gesetzgebers bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes über die Kreditinstitute sowie des Teils des Neuen Ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches, das sich mit dem Sicherheitsrecht im Bereich Bankrecht und Kreditwesen beschäftigt, mitwirken konnte.


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